Hypothèque rechargeable und Grundschuld

Grundpfandrechte haben national wie international eine große wirtschaftliche Bedeutung. Gleichwohl ist das Recht der Grundpfandrechte in den einzelnen europäischen Staaten durchaus unterschiedlich ausgestaltet. Während das deutsche Recht traditionell zwischen der Hypothek und der Grundschuld unterscheidet, existierte in Frankreich bis vor kurzem mit der 'hypothèque' nur ein einziges Grundpfandrecht. Mit der Reform der Kreditsicherheiten und der Einführung der 'hypothèque rechargeable' hat der französische Gesetzgeber mit dieser Tradition gebrochen und eine Hypothekenform eingeführt, die auf den ersten Blick an die deutsche Grundschuld erinnert. Matthias Fervers untersucht die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen der Grundschuld und der neuen 'hypothèque rechargeable' und befasst sich dabei insbesondere mit den verschiedenen dogmatischen Ansätzen und den praktischen Verwendungsmöglichkeiten beider Sicherungsrechte.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2008 Erste Juristische Prüfung; 2011 Promotion; Referendariat am OLG Düsseldorf; 2013 Zweites Staatsexamen; 2021 Habilitation (LMU München); Akademischer Oberrat a.Z. an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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