IT-Anwendung im Zivilprozess

Könnte man der zu beobachtenden Überlastung deutscher Zivilgerichte durch einen verstärkten Einsatz von Informationstechnik (IT) begegnen? Die umfassende Beantwortung dieser Frage erfordert ein zweistufiges Vorgehen. Benedict Heil erforscht zunächst die theoretischen Möglichkeiten und Grenzen der IT-Anwendung im Recht und überprüft, inwieweit ein menschlicher Richter theoretisch durch ein informationsverarbeitendes System ersetzt werden könnte. Einen besonderen Fokus legt er dabei auf das Potenzial künstlicher neuronaler Netzwerke. Anschließend unterbreitet er einen praxisorientierten Vorschlag für die Einführung eines strukturierten elektronischen Verfahrens (seV). Es handelt sich dabei um ein Konzept, welches eine moderate Reform des Erkenntnisverfahrens - in Form einer obligatorischen Strukturierung des Sach- und Rechtsvortrags durch die Parteien - mit einer weitgehenden Digitalisierung insbesondere des schriftlichen Vorverfahrens kombiniert.

Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft in Wiesbaden und Frankfurt am Main; 2017 Erstes juristisches Staatsexamen; 2020 Promotion; seit 2020 Referendar in Frankfurt am Main.