Die IV-Renten sind seit der Einführung der IV im Jahr 1960 die (auch finanziell) bedeutendsten IV-Leistungen. Sie sind politisch und in IV-Verfahren regelmässig umstritten. Gleichzeitig sind sie rechtsdogmatisch nicht einfach einzuordnen, da sie verschiedene gesetzliche Rechtsbegriffe (Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Schadenminderungspflicht sowie den Grundsatz «Eingliederung vor/statt/aus Rente») voraussetzen. Ihre gesetzlichen Regelungen erfuhren per 1. Januar 2022 eine umfassende Revision. Im Interesse grösstmöglicher Aktualität erscheint die Kommentierung der Rentenartikel des IVG deshalb als Teilband. Die Kommentierung legt grossen Wert auf die rechtsdogmatischen Hintergründe sowie auf die kompakt präsentierten legislatorischen Entwicklungen der einzelnen rentenrelevanten IVG-Artikel. Für die unmittelbare Praxistauglichkeit bezieht der Kommentar auch die jüngsten Verwaltungsweisungen mit ein.

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