Illegales Filesharing von Kindern. Unter welchen Voraussetzungen haften die Eltern?

A. EINLEITUNG B. HAFTUNG DER ELTERN ALS MITTELBARE STÖRER UND NACH § 832 BGB I. ¿MILDE¿ BESTREBUNGEN 1. Haftung für volljährige Kinder a. Eigenverantwortlichkeit volljähriger Kinder b. Schutz der Familie Art. 6 Abs. 1 GG 2. Haftung für minderjährige Kinder a. Rechtsprechung b. Literatur II. ¿STRENGE¿ BESTREBUNGEN 1. Belehrungspflichten 2. Überwachungs- und Kontrollpflichten 3. ¿Hamburger Linie¿ a. Entscheidungen des LG Hamburg b. Bestätigung durch andere Gerichte und Literatur III. ANSICHT DES BGH UND ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG 1. Morpheus a. Prüf- und Verhaltenspflichten aa. Vorhersehbarkeit der Verletzungshandlung bb. Wertung des § 1626 Abs. 2 BGB cc. Ausmaß der Gefahr für Rechtsgüter Dritter b. Übertragung auf die Störerhaftung der Anschlussinhaber 2. BearShare 3. Tauschbörse II IV. AUSWIRKUNGEN DER ÄNDERUNG DES TMG C. DIE TÄTERSCHAFTLICHE HAFTUNG DES ELTERLICHEN ANSCHLUSSINHABERS I. TATSÄCHLICHE VERMUTUNG II. ANFORDERUNGEN AN DIE SEKUNDÄRE DARLEGUNGSLAST 1. Nachforschungspflicht 2. Mitteilungspflicht 3. Konsequenzen für die Haftung des elterlichen Anschlussinhabers a. Befragungen der Kinder b. Untersuchung von Computern c. Nachforschungspflichten gegenüber Minderjährigen 4. EuGH-Entscheidung im Vorlageverfahren des LG München I a. Sachverhalt b. Vorlagefragen des LG München I c. Beantwortung der Vorlagefragen D. ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME

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