Impfpflicht und Grundgesetz

Eine allgemeine Impfpflicht berührt zuallererst das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Pflichtadressaten, kann jedoch mit der grundrechtlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit impfunfähiger Personen gerechtfertigt werden. Beide Dimensionen derselben Gewährleistung stehen sich im Grundrechtsdreieck gegenüber. Friederike Gebhard analysiert die grundrechtliche Schutzpflicht, untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese aktiviert wird, und entwickelt Maßstäbe für die Abwägung beider Grundrechtsdimensionen im Rahmen einer Prognoseentscheidung. Dabei zeigt sie, dass die Eingriffsrechtfertigung eine detaillierte Betrachtung der Risiken der jeweiligen Infektionskrankheit und der entsprechenden Impfung voraussetzt, und wendet die entwickelten Maßstäbe exemplarisch auf mehrere Infektionskrankheiten an. Abschließend stellt sie dar, welche Anforderungen bei der einfachgesetzlichen Umsetzung einer Impfpflicht zu beachten sind. Eine allgemeine Impfpflicht berührt zuallererst das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Pflichtadressaten, kann jedoch mit der grundrechtlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit impfunfähiger Personen gerechtfertigt werden. Beide Dimensionen derselben Gewährleistung stehen sich im Grundrechtsdreieck gegenüber. Friederike Gebhard analysiert die grundrechtliche Schutzpflicht, untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese aktiviert wird, und entwickelt Maßstäbe für die Abwägung beider Grundrechtsdimensionen im Rahmen einer Prognoseentscheidung. Dabei zeigt sie, dass die Eingriffsrechtfertigung eine detaillierte Betrachtung der Risiken der jeweiligen Infektionskrankheit und der entsprechenden Impfung voraussetzt, und wendet die entwickelten Maßstäbe exemplarisch auf mehrere Infektionskrankheiten an. Abschließend stellt sie dar, welche Anforderungen bei der einfachgesetzlichen Umsetzung einer Impfpflicht zu beachten sind.

Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover; 2017 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am dortigen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht; 2021 Promotion; Rechtsreferendarin im Bezirk des OLG Celle.