Indienstnahme und Verfassungstreue.

Art. 33 Abs. 4 GG sieht vor, dass hoheitsrechtliche Befugnisse als ständige Aufgaben in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind. Der Staat bedient sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Realität allerdings immer häufiger der Hilfe der Zivilgesellschaft. Nur so ist es ihm möglich, dem stetig steigenden Aufgabenkanon gerecht zu werden. Dies hat aber zur Folge, dass staatliche Aufgaben von Akteuren der Zivilgesellschaft wahrgenommen werden, die gerade nicht wie Angehörige des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Diese Arbeit stellt daher die Frage, welche Anforderungen der Staat bei einer Übertragung von Aufgaben an private Akteure stellt, um dieser Veränderung gerecht zu werden. Ausgehend vom Berufsbeamten als Vergleichsmaßstab, werden die gestellten Anforderungen in unterschiedlichen Bereichen mit Hilfe eines Kataloges verschiedener Kriterien auf ihre Kohärenz untersucht.

Tobias Hansen studied law at the Westfälische Wilhelms-Universität in Münster from 2010 to 2015 with a focus on information, telecommunications and media law (ITM). After the first state examination, he began a doctorate with Prof. Dr. Fabian Wittreck at the Institute for Public Law and Politics. During this time, he worked as a research assistant at the Institute for Constitutional Law of the University of Cologne. In April 2018 he started his legal clerkship at the Higher Regional Court of Cologne with stations at the German Embassy in Baku/Azerbaijan and the Rule of Law Program Middle East/North Africa of the Konrad Adenauer Foundation in Beirut/Lebanon.