Indirekte Enteignung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Nassauskiesungsbeschluss einen streng formellen Enteignungsbegriff etabliert. Staatliche Maßnahmen unterfallen diesem nicht, wenn es etwa am Element der Güterbeschaffung fehlt. Folge ist, dass anders als bei der Enteignung auch grundsätzlich kein Entschädigungsjunktim besteht. Dieser Auffassung setzt der Autor eine Neuinterpretation der Eigentumsgarantie entgegen, die sich einerseits auf den Wortlaut des Grundgesetzes, andererseits im Sinne der "offenen Staatlichkeit" auf die Normen des Völker- und Europarechts, ebenso wie auf rechtsvergleichende Überlegungen stützt. Markus P. Beham plädiert damit nicht nur für einen materiellen Enteignungsbegriff, sondern für eine aus dem Mehrebenensystem heraus verstandene, offene Anwendung innerstaatlichen Rechts.

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