Indirekte Investitionen und Denial of Benefits-Klauseln im Internationalen Investitionsvölkerrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das internationale Investitionsrecht wird wesentlich vom delikaten Verhältnis zwischen staatlicher Unabhängigkeit und investitionsvölkerrechtlichem Individualschutz bestimmt. Grenzüberschreitend agierende Investoren stellen die Harmonie dieser Beziehung durch Instrumentalisierung von vielschichtig strukturierten Gesellschaften auf die Probe. Im Falle eines Disputs zwischen derartigen Investoren und Staaten, in deren Territorium investiert wird, stellt sich die Frage, wann jenen Investoren völkerrechtlicher Schutz zusteht und inwieweit auch betroffene Gaststaaten eines Schutzes würdig sind. Konkret erörtert die Abhandlung die Behandlung indirekt kontrollierter Auslandsinvestitionen durch völkervertraglich vereinbarte sog. Denial of Benefits-Klauseln. Diese sollen es Gaststaaten ermöglichen, völkervertraglichen Schutz für betroffene Investoren unter bestimmten Voraussetzungen gänzlich zu versagen. Dabei drängt sich die Frage auf, ob und inwieweit die Handhabung besagter Klauseln in der investitionsrechtlichen Schiedspraxis zu billigen Ergebnissen geführt hat und führen kann, wenn es um die Behandlung indirekter Investitionen geht.