Informationsasymmetrien bei der Bestimmung des Unternehmenswertes nach der Insolvenzordnung

Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1.7, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Dem bis zum 31.12.1998 geltenden Insolvenzrecht wurde eine zu hohe Liquidationslastigkeit vorgeworfen. Es kam unter dem Schlagwort der sog. Zerschlagungsautomatik zu heftig geführten Diskussionen, bei denen der Vorwurf erhoben wurde, das Insolvenzrecht führe zu einer Verschleuderung von Vermögenswerten und zur häufig unnötigen Vernichtung von Arbeitsplätzen. Das zentrale Anliegen des Gesetzgebers für die nun am 01.01.1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung war es deshalb, die Verwirklichung anderer Alternativen im Vergleich zur Unternehmensliquidation zu ermöglichen. Nicht mehr die Liquidation sollte die dominierende Option sein, sondern alle Verwertungsmöglichkeiten sollen, wenn ökonomisch sinnvoll, eine Chance auf Realisation erhalten. Mit anderen Worten war es das Ziel, alle Verwertungsalternativen gleichberechtigt zur Disposition zu stellen. Damit sind die Ermittlung und die Auswahl von Verwertungsalternativen für insolvente Unternehmungen aber nichts anderes als ein klassisches Bewertungsproblem. Bisher ist die Insolvenzproblematik eher von Juristen beherrscht worden, die die Notwendigkeit und den Zweck des Insolvenzrechtes im Wesentlichen darin gesehen haben, durch ein hoheitliches Verfahren den Marktaustritt von wirtschaftlich versagenden Unternehmen zu regeln. Im Mittelpunkt des Interesses standen hier die Fragen der Haftungsverwirklichung und der Verfahrensausgestaltung. Der Komplex der Haftungsausgestaltung umfasste die Fragen der Bestimmung von Vermögensfragen sowie die Klärung von Ansprüchen und deren Durchsetzung. Der Komplex der Verfahrensausgestaltung betraf die Rechte und Pflichten der an einem Insolvenzverfahren im weitesten Sinne Beteiligten (Schuldner, Gläubiger, Verwalter, Gericht). Aufgrund mangelnder Sachkenntnis der mit der Insolvenz befassten Juristen wird nun im neuen Insolvenzrecht den betriebswirtschaftlichen Bewertungen des Unterneh-mens durch einen Insolvenzverwalter oder eine beauftragte externe Person eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Die Aufgabe bei der Bewertung der Verwertungsalternativen für das fallierende Unternehmen ist es, die im Vergleich beste Alternative zu finden, die eine maximale Gläubigerbefriedigung ermöglicht. Dazu müssen die Werte ermittelt werden, die eine effiziente Entscheidung rechtfertigen.

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