Infrastrukturfinanzierung des Bundes.

Aus Anlass aktueller Kontroversen und des Prüfauftrags des Bundesverfassungsgerichts von 1999 wird die öffentliche Finanzierung der deutschen Seehäfen-Infrastrukturen auf den Prüfstand gestellt. Auf Basis vieler Details zur faktischen Realität sowie Normierung, in der historischen Entwicklung ebenso wie hinsichtlich der sozioökonomischen Voraussetzungen, entsteht eine Vielfalt neuer Fragestellungen und Erkenntnisse. Die traditionelle Problemlösung als dezentraler Sonderweg für die gesamtstaatliche Aufgabe verstößt nach dem zwischenzeitlichen Wegfall ihrer wesentlichen Ursachen gegen die föderative Gleichbehandlung der Länder. Die identische, gleichrangige Funktion der Seehäfen als intermodale 'punktuelle' Knotenpunkte des Wasserstraßennetzes ('Seebahnhöfe') im Fernverkehrssystem, als dem maßgeblichen Referenzrahmen, begründet neu die zentralstaatliche Infrastrukturverantwortung und eine (Allein-)Finanzierungspflicht des Bundes für die von den Ländern verantworteten Seehäfen: ein Denkanstoß für die anstehende Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen ab 2019/20.

Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, geboren 1936 in Dresden, studierte Rechtswissenschaften, zuletzt an der Universität Hamburg. 1971 folgte der Ruf auf eine Professur der neu gegründeten Universität nach Bremen (für Öffentliches Recht, Kollektives Arbeitsrecht). 1976 wurde er zum Staatsrat des neuen Ressorts Wissenschaft und Kunst (ab 1983 auch für Bildung) in Bremens Senat bestellt. Von 1995 - 2005 amtierte Hoffmann als Chef der Senatskanzlei Bremen. Hoffmann war durch sein Staatsamt u. a. Mitglied im Fernsehrat des ZDF, in Aufsichtsgremien für bremenports sowie JadeWeserPort.

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