Infrastrukturförderung zwischen EU-Beihilfenrecht und mitgliedstaatlicher Wirtschaftspolitik.

Für die Infrastrukturpolitik der Mitgliedstaaten der EU hatten die Vorgaben des Europäischen Beihilfenrechts lange Zeit nahezu keine Bedeutung. Der Infrastrukturbereich befindet sich nunmehr jedoch in einem wirtschaftlichen Umbruch und ist von zunehmender Liberalisierung und dem Einsatz privaten Kapitals geprägt. Infolge dieser Entwicklung erweiterte die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren schrittweise ihre beihilfenrechtliche Prüfungstiefe in diesem Gebiet. Die Arbeit untersucht die Grenzen der Kompetenz der EU, über eine aktiv gestaltete Beihilfenpolitik in die infrastruktur- und planungspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Umsetzung des wettbewerbspolitischen Konzepts einer verstärkten wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Beihilfenkontrolle. Im Ergebnis präsentiert der Autor Vorschläge für eine Vereinheitlichung der beihilfenrechtlichen Bewertung der Infrastrukturförderung.

Michael Gayger studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Columbia University in New York. Das Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen unter anderem bei der Europäischen Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) in Brüssel und bei einem Rechtsstaatsprogramm an der Thammasat Universität in Bangkok, Thailand. Seine Promotion erfolgte 2015 an der Bucerius Law School. Seit 2016 ist der Autor als Rechtsanwalt in Köln tätig.