Inhalt und Aussagefähigkeit der Segmentberichterstattung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hauptaufgabe der Unternehmensabschlüsse besteht in erster Linie darin, den externen und internen Adressaten nützliche Informationen bereit zu stellen. Ziel ist es dabei, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens einschätzen zu können. Auf deren Grundlage können u.a. zukünftige Cash Flows prognostiziert sowie aus Sicht der Eigenkapitalgeber wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden. Maßgeblich dazu beitragen soll, als weiterer Abschlussbestandteil, die Segmentberichterstattung. Als obligatorisches Zusatzinstrument ist ihre Veröffentlichung schon seit langem in den anglo-amerikanischen Ländern üblich. Eine erste nationale Regelung zur Segmentberichterstattung wurde bereits 1967 im Rahmen des APB Statement No. 2 'Disclosure of Supplemental Financial Information by Diversified Companies'' herausgegeben. Dieser enthielt jedoch lediglich eine Empfehlung zur Ergänzung des Jahresabschlusses um einzelne produkt- bzw. produktgruppenspezifische Segmentdaten. Der erste umfassende Standard wurde 1976 vom mittlerweile aus dem APB hervorgegangenen FASB in Form des SFAS 14 'Financial Reporting for Segments of a Business Enterprise' veröffentlicht, welcher aufgrund aufkommender Kritik eine Überarbeitung erfuhr und im heute gültigen SFAS 131' Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Informations' mündete. Neben weiteren Bestrebungen internationaler Organisationen, hat vor allem der 1981 parallel zum SFAS 14 veröffentlichte IAS 14 des heutigen IASB (damals noch IASC) an Bedeutung gewonnen. Jedoch erfuhr auch dieser eine Überarbeitung, welche seit 1997 unter dem Titel IAS 14(revised) 'Segment Reporting' veröffentlicht wurde. Sowohl der SFAS 131 als auch der IAS 14 gelten als die weltweit zentralen Standards zur Segmentberichterstattung. Entsprechend dem internationalen Druck sowie der Umsetzung der 4. und 7. EG-Richtlinien zur Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz 1985, bestehen auch in Deutschland allgemein verbindliche Vorschriften für Segmentangaben.