Inklusiver Unterricht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Pädagogik - Inklusion, Note: 1.0, Universität zu Köln, Veranstaltung: Inklusiver Unterricht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, welche Chancen und Herausforderungen mit der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf einhergehen. Deutschland hat sich im Jahr 2008 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung der Inklusion in Schulen verpflichtet. Trotzdem ist die Umsetzung inklusiver Bildung häufig noch mit Gefühlen wie Angst und Zweifeln verbunden. Im Folgenden soll das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-BRK) erläutert werden, das einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu inkludieren und Diskriminierung entgegenzuwirken. Vor allem durch Artikel 24 der UN-BRK wird sichergestellt, dass Schüler*innen mit Behinderung eine Bildung im allgemeinen Schulsystem ermöglicht und weitestgehend erleichtert wird. Darauffolgend wird der Begriff Inklusion ausgeführt, um einen Einblick in die Diskussion um das gemeinsame Lernen von Kindern mit verschiedenen Heterogenitätsmerkmalen zu gewähren. Dabei ist anzumerken, dass es sich bei der schulischen Inklusion nur um einen Teil des Prozesses gesellschaftlicher Inklusion handelt. Der Umgang des allgemeinen Bildungssystems mit Heterogenität und Vielfalt ist derzeit eine der pädagogischen Kernfragen. Es erfordert ein Schulsystem, das auf Grundlage von Inklusion selbständiges Denken, Kreativität, Innovationsvermögen und Solidarität mit Beeinträchtigung fördert. Die Umsetzung der Tendenzen zu einer toleranten und vielfältigen Entwicklung, geht mit einer enormen Aufgabe für alle Akteur*innen des Bildungssystems einher.