Innerparteiliche Wettbewerbsdemokratie

Innerparteiliche Demokratie ist innerparteiliche Wettbewerbsdemokratie. Die grundgesetzliche Demokratie kann als System wettbewerblicher Interessenaggregation beschrieben werden. Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG überführt diese wettbewerbliche Demokratiekonzeption in die Parteien; sie prägt deren Willensbildungsprozesse und will so die Grundlage für einen freien und gleichen innerparteilichen Wettbewerb schaffen. Aber gelingt das auch? Jacob Ulrich bestimmt zunächst den verfassungsrechtlichen Gehalt der innerparteilichen Wettbewerbsdemokratie. Mithilfe rechtsökonomischer Methoden und einer eigenen empirischen Studie zeigt er, inwiefern das Parteienrecht einerseits und die Binnenorganisation der im Bundestag vertretenen Parteien andererseits mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.

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