Insiderhandel in China und Deutschland.

Die vergleichende Analyse des deutschen und chinesischen Insiderhandelsverbots ergibt, dass in beiden Rechtsordnungen die wesentlichen Grundgedanken zur Regelung eines solchen Verbots übereinstimmen. Der chinesische Gesetzgeber hat jedoch ein unausgereiftes Insiderrecht implementiert, dessen Lückenhaftigkeit vor allem durch eine rechtswidrige Praxis der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde ausgeglichen wird, die sich in gewissem Maße ihr eigenes Insiderrecht geschaffen hat. Auch wenn das chinesische Insiderrecht in der Praxis daher dem deutschen Äquivalent sehr vergleichbar ist, steht die chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Aufdeckung und Verfolgung von Insiderhandelsverstößen um einiges nach. Bei allen Unzulänglichkeiten des chinesischen Insiderrechts gibt es doch auch Aspekte, die den deutschen Gesetzgeber zum Nachdenken anregen können und die vielleicht den besseren Weg zur Lösung bestimmter Probleme darstellen.

Sophia-Antonia Bir studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und besuchte nach dem ersten Staatsexamen ein LL.M.-Programm an der China-EU School of Law in Peking. Das Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf, wo sie im Jahr 2013 die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegte. Während der Erstellung der Arbeit arbeitete sie als juristische Mitarbeiterin im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A im Düsseldorfer Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer. Sophia-Antonia Bir arbeitete im Jahr 2013 für die SMS Siemag AG im Bereich Corporate Development und ist seit Anfang 2014 als Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig.