Insolvenz- und Restrukturierungsrecht für EZB und Bundesbank?

Die Arbeit schlägt für das Eurosystem als Krisenrecht ein neues Verfahren zum besseren und sicheren Erreichen des Preisstabilitätsziels vor. Dazu knüpft es an hohen Teuerungsraten an. Als ultima ratio sieht es die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) als Verwalterin vor, um eine Hyperinflationsgefahr noch abzuwenden. Die Übertragung insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Verfahren bietet sich zur Bewältigung bzw. Verhinderung des Inflationsproblems nicht an, weil die Euro-Zentralbanken trotz negativen Eigenkapitals (bspw. infolge von Kurseinbrüchen von Staatsanleihen) grundsätzlich funktionieren und sich geldschöpfungsbedingt mit eigener Liquidität versorgen können.

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