Insolvenzverwaltung in Deutschland. Ist ein eigenes Berufsrecht die Lösung aller Probleme?

Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Insolvenzverwaltung nimmt im deutschen Wirtschaftsrecht eine zentrale Rolle ein und wird insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und Veränderungen zunehmend bedeutend. Als Berufsfeld gewinnt die Insolvenzverwaltung nicht nur national, sondern auch im Rahmen europäischer Rechtsentwicklungen und Regulierungen an Relevanz. Gegenstand dieser Arbeit ist eine umfassende Analyse der Insolvenzverwaltung in Deutschland, mit besonderem Augenmerk auf den rechtlichen und berufsethischen Aspekten dieses Fachgebietes. Im Fokus stehen Fragen bezüglich der rechtlichen Regulierung und der praktischen Ausgestaltung des Berufs des Insolvenzverwalters. Dies schließt die Diskussion über die Berufszulassung, die Auswahl der Insolvenzverwalter und die Rolle einer potenziellen Selbstverwaltungskammer ein. Die Notwendigkeit einer gründlichen Untersuchung ergibt sich aus der zunehmenden Bedeutung der Insolvenzverwaltung in einem stetig wandelnden wirtschaftlichen Umfeld. Die jüngsten Reformen im Insolvenzrecht sowie die Erweiterung des europäischen Rechtsrahmens für Insolvenzen haben die Diskussion über die Professionalisierung und Regulierung dieses Berufsfeldes verstärkt. Im Folgenden wird die aktuelle Entwicklung und die Herausforderungen im Bereich der Insolvenzverwaltung erörtert und die verschiedenen Aspekte des Berufsrechts und der Berufszulassung betrachtet. Dabei wird ebenfalls die Frage aufgeworfen, ob die Zeit gekommen ist, ein eigenes Berufsrecht für Insolvenzverwalter zu etablieren und wie dies in die bestehenden nationalen und europarechtlichen Rahmenbedingungen integriert werden könnte. Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Einblick in die aktuelle Lage der Insolvenzverwaltung in Deutschland zu geben und mögliche Wege für eine weiterführende rechtliche und berufliche Entwicklung aufzuzeigen, wobei die Interessen der Insolvenzverwalter selbst ebenso wie die Interessen der Gläubiger, Schuldner und des gesamten Wirtschaftsgefüges berücksichtigt werden.