Integrationshemmende Ausländerpolitik?

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,0, Technische Universität Berlin (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Sozialstruktur und Spezialsoziologien, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Die sehr dicht besiedelte Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland' (zit. nach Bischoff/Teubner 1991: 96). Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland, doch wurde diese Tatsache lange Zeit von der politischen Führung in obiger Form (hier von Bundesinnenminister Zimmermann, 1984) und ähnlich geleugnet, sowie in der Politik gegenüber der nichtdeutschen Bevölkerung wenig berücksichtigt. In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit die von der Bundesregierung seit den 1960er Jahren betriebene Gastarbeiter- /Ausländerpolitik den Ansprüchen und Bedürfnissen eines Einwanderungslandes und der in ihm lebenden ausländischen Bevölkerung gerecht wurde und wird. Vor allem soll betrachtet werden, ob die Ausländergesetzgebung eine erfolgreiche Integration der ausländischen Bevölkerung ermöglichte oder ob sie eine solche nicht eher hemmte, schon allein weil die diesbezügliche Politik von vornherein von der permanenten Leugnung des unumkehrbar stattgefundenen Einwanderungsprozesses nach Deutschland überschattet wurde (denn ohne Einwanderung wäre ja auch keine Integration von Nöten). Um dieser Fragestellung nachzugehen soll zuerst der in dieser Arbeit verwendete Integrationsbegriff definiert und mit anderen in diesem Zusammenhang ebenfalls verwendeten Begriffen der Assimilation und multikulturellen Gesellschaft verglichen werden. Inwieweit beschreiben diese Begriffe gleiche oder unterschiedliche Sachverhalte? Weiterhin geklärt werden muss, warum die Integration der ausländischer Bevölkerung in die Aufnahmegesellschaft eigentlich so wichtig ist. Nicht zuletzt sollen auch die Leistungen betrachtet werden, die für eine erfolgreiche Integration der ausländischen Bevölkerung sowohl von dieser als auch vom Aufnahmeland erbracht werden müssen. Dies soll später helfen, die Ausländergesetzgebung und Ausländerpolitik auf ihre Integrationsfähigkeit zu überprüfen und zu entscheiden, ob in Deutschland die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration nichtdeutscher Bevölkerung bestehen. Nach den Überlegungen zum Begriff der Integration soll sich dann dem Begriff des Einwanderungslandes zugewandt werden. [...]

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