Integrationskurs für MigrantInnen - Integrationsmaßnahme oder Sprachkurs?

Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Kiel, Veranstaltung: Interkulturelle Kompetenzen in der sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 1. Januar 2005 trat das hart umkämpfte Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) in Kraft. Mit diesem Gesetz erhielten die Zugewanderten erstmals die Möglichkeit, bzw. die Verpflichtung zu einem gesetzlich geregelten Integrationskurs (§ 43 Aufenthaltsgesetz). Der Name dieses Kurses suggeriert stark, dass dort Integration stattfindet, oder zumindest Integration gelehrt und unterstützt wird. Also entweder ein Kurs, der integriert oder aufzeigt, was Integration ist und wie sie vonstatten geht. Hier stellt sich allerdings sogleich die Frage, inwieweit in einem Klassenzimmer, in dem sich, mit Ausnahme der Lehrkraft, nur Menschen mit Migrationshintergrund befinden, Integration eigentlich stattfinden kann. Zur Beantwortung der hieraus resultierenden Frage, ob die Teilnahme an einem Integrationskurs tatsächlich zur Integration führt oder ob es sich nur um einen Sprachkurs mit einem irreführenden Namen handelt, wird zuerst ein Blick auf die Ereignisse, die zur Entstehung dieses Gesetzes beigetragen haben geworfen; nach Ausführungen zu Sprache und Integration und deren Formen, werden Aufbau und Ziele des Integrationskurses vorgestellt, um dann die Wirksamkeit des Kurses zu untersuchen und mögliche Verbesserungsvorschläge anzubieten.