Integriertes Wasserressourcenmanagement

Das Konzept des Integriertes Wasserressourcenmanagements wurde im Wesentlichen im internationalen Rahmen entwickelt. Inhaltlich wie historisch geht es auf die Ideen des Nachhaltigkeits-Leitbildes zurück. Internationales Soft law hat über das Völkerrecht dem Konzept den Weg in europäisches Umweltrecht geebnet. Die Agenda 21, die Konferenz von Rio oder die Dubliner Prinzipien gelten dabei als wesentliche Schritte. Zentrale Regelungsmaterie im Bereich des Wasserrechts bzw. der Wasserpolitik ist die Wasserrahmenrichtlinie. Mit der siebten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wurden Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Flussgebietsmanagement, das Vorsorgeprinzip oder das Öffentlichkeitsprinzip im Sinne eines integrativen Ansatzes in das nationale Recht überführt. Für das Integrierte Ressourcenmanagement kann es wegen seiner Offenheit und Vielschichtigkeit keine allgemeingültige Definition geben. Eine Verbindlichkeit des Konzepts scheidet daher nach Art. 38 Abs. 1 lit. a-d IGH-Statut aus. Doch es existieren politische Prozesse der Einwirkung und Beeinflussung, die rechtlich unverbindliche Normen zu faktisch verbindlichen Standards werden lassen. Dies zeigt sich am Beispiel der sog. Normendiffusion.

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