Interessenausgleich beim gutgläubigen Erwerb in Japan und Deutschland

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,9, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeitt beschäftigt sich mit dem Interessenausgleich beim gutgläubigen Erwerb in Japan und Deutschland. Dabei werden die Lösungen des japanischen und deutschen Zivilrechts miteinander verglichen. Der gutgläubige Erwerb betrifft ein Drei-Personen-Verhältnis: B veräußert eine Sache, die A gehört, an C. Im Rahmen dieses Vorgangs treten drei unterschiedliche Rechtsbezie-hungen zwischen den Beteiligten auf. Zwischen B und C soll Eigentum übertragen werden. Im Verhältnis zwischen A und B hat B in eine Rechtsposition des A eingegriffen, ohne dass er dazu berechtigt gewesen ist. Das Eigentum an einer Sache kann schließlich nur einmal vergeben werden. Deshalb stellt sich die Frage, wem das Eigentum zustehen soll und wie der Verlust oder Nichterwerb des Eigentums ausgeglichen wird. Betrachtet wird zunächst die Funktionsweise des gutgläubigen Erwerbs in Japan, um sodann die Lösung des Interessenkonflikts nach japanischem Recht zu betrachten. Danach werden dem die Lösungen nach deutschem Recht gegenüber gestellt, um im Anschluss die Lösungen beider Rechtsordnungen miteinander zu vergleichen.

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