International Financial Reporting Standards für Klein- und Mittelunternehmen

Inhaltsangabe:Einleitung: Am 19.07.2002 wurde vom Europäischen Parlament zusammen mit dem Ministerrat die Verordnung Nr. 1606/2002 verabschiedet in der die Anwendung der International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) geregelt wurde. Nach dieser Verordnung müssen seit dem 1. Jänner 2005 cirka 9.000 kapitalmarkt-orientierte Unternehmen europaweit die IAS und IFRS Standards für die Erstellung ihrer Konzernabschlüsse verwenden, während allen anderen Unternehmen die Anwendung dieser Standards freigestellt wurde. Diesen 9.000 Unternehmen die am Kapitalmarkt orientiert sind, stehen aber insgesamt cirka 19,60 Mio. europäische Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) gegenüber, die zum überwiegenden Teil noch nach nationalen Rechnungslegungsrichtlinien ihren Abschluss erstellen. Trotz der Bezeichnung „KMU“ dürfen diese Unternehmen in ihrer Wichtigkeit und Bedeutung für die nationale aber auch vor allem die internationale Wirtschaft nicht unterschätzt werden. Eine Vielzahl dieser KMUs ist auch auf den internationalen Wirtschaftsschauplätzen vertreten. Deshalb hat das International Accounting Standards Board (kurz IASB) dies auch mit zum Anlass genommen, auch für die KMUs eine Version der IAS/IFRS Standards zu formulieren. Im Februar 2007 wurde dieser erste Entwurf der KMU Standards veröffentlicht und zur Diskussion und Verbesserung zugänglich gemacht. Ein Jahr später, am 24. April 2008 stand im Europäischen Parlament aber bereits die Entscheidung an, ob dieser Entwurf der IFRS for SMEs, der zum heutigen Zeitpunkt in IFRS for PEs unbenannt wurde, nun verpflichtend für sämtliche KMUs zur Anwendung kommen soll. Eine folgenschwere Entscheidung, die Auswirkungen für die KMUs wären enorm gewesen. Alle europäischen Gesetzesgeber hätten demnach die IFRS for SMEs/PEs in nationales Recht übernehmen müssen und in einem weiteren Schritt hätten sämtliche im EU Gebiet angesiedelten KMUs die IFRS for SMEs/PEs zur Anwendung bringen müssen. Das Europäische Parlament fasste jedoch den Entschluss gegen eine solch verpflichtende Anwendung dieser IFRS Version. Zu kompliziert und zu viele Rückgriffe auf die komplette IFRS Version wurden damals als Hauptbegründung für diese negative Entscheidung angeführt. Trotzdem wurde für sämtliche Beteiligten nun offensichtlich, dass eine Beschlussfassung über eine internationale bzw. länderübergreifende Rechnungslegung im Bereich der KMUs in den nächsten Jahren kommen wird. Eine Vielzahl der KMUs ist jetzt jedoch nun aufgrund der [...]

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