Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen

Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage einer internationalen Haftung für gentechnologisch bedingte Folgeschäden. Anknüpfungspunkte hierfür sind das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit (BSP). Dieses Protokoll beschäftigt sich mit dem Schutz vor den Gefahren der Biotechnologie für den Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung gentechnisch veränderter Organismen. Die Frage der Haftung wird nur in Form eines Verhandlungsauftrages geregelt. Die vorliegende Arbeit untersucht und systematisiert die spezifischen Probleme des Sachbereichs und den Stand der gegenwärtigen Diskussion um völkervertrags- und völkergewohnheitsrechtliche Haftungsnormen. Auf dieser Basis entwickelt sie Eckwerte für ein mögliches internationales Haftungsregime.

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