Internationale Investitionsschiedsverfahren und nationale Gerichte

In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die internationale Schiedsgerichtsbarkeit zum zentralen Forum für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Gaststaaten entwickelt. Damit ist die Rolle der staatlichen Gerichtsbarkeit aber nicht entfallen. Helene Bubrowski legt vielmehr dar, dass Investitionsschiedsverfahren und nationale Gerichtsverfahren in mannigfaltiger Weise ineinander verzahnt sind: Auf Zuständigkeitsebene besteht ein Konkurrenzverhältnis; vor Beginn eines Schiedsverfahrens stellt sich die Frage nach dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung und nach der Rechtskraftwirkung von Gerichtsurteilen; nach Abschluss eines Schiedsverfahrens sind staatliche Gerichte zur Aufhebung und Vollstreckung von Schiedssprüchen berufen. Bei der dogmatischen Systematisierung des Verhältnisses der internationalen und nationalen Streitschlichtungsmechanismen nimmt die Autorin auch politische und wirtschaftliche Zusammenhänge in den Blick. Die Arbeit wurde mit dem Osborne Clarke Preis für Internationales Recht ausgezeichnet.

Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Paris (Université Paris I Panthéon-Sorbonne); LL.M. und Maîtrise en Droit; Promotionsstudium in Köln mit Forschungsaufenthalt an der McGill University in Montreal, Kanada; Referendariat am Kammergericht Berlin; Tätigkeit als Assistentin des Schiedsgerichts in mehreren internationalen Verfahren; seit 2013 Redakteurin im Politikressort der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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