Internationale Rechnungslegung

Die IFRS sollen u.a. die Vergleichbarkeit der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit erleichtern und so primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen liefern. Der Berater muss daher nicht nur den deutschen Abschluss nach HGB, sondern nun auch den Abschluss nach IFRS sicher beherrschen.

Michael Buschhüter ist beim International Accounting Standards Board (IASB) in London tätig und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet. Als Wirtschaftsprüfer und Certified Public Accountant kennt er die mit den IFRSs verbundenen Anwendungsfragen aus langjähriger Praxis.
Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Striegel, LL.M. (Miami) berät in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und ist als Attorney at Law (New York) mit die internationalen Transaktionen und (Rechnungslegungs-) Problemfragen befasst.

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