Interrogation, Confession, and Truth

Die Vernehmung ermöglicht es dem Beschuldigten, rechtlich gehört zu werden. Er darf aber die Mitwirkung an der Aufklärung der Tat ablehnen und seine Aussage verweigern, was sowohl in Europa als auch den USA als Ausfluss des Rechts angesehen wird, sich nicht selbst belasten zu müssen. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist es das Ziel, zumindest eine Aussage und andere für die Aufklärung der Tat relevante Informationen zu erhalten, um den tatsächlich Schuldigen bestrafen zu können. Die Beiträge dieses Bandes beschäftigten sich aus rechtvergleichender Perspektive mit diesem Spannungsverhältnis. Wie weit geht der Schutz des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen? Welche Mittel dürfen jenseits des Verbots körperlichen Zwangs eingesetzt werden, um den Beschuldigten dazu zu bewegen, eine Aussage zu machen? Wie sind die Risiken falscher Geständnisse einzuschätzen? Wissenschaftler aus den USA, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland versuchen, Antworten zu geben. Mit Beiträgen von Jan H. Crijns, Universiteit Leiden; Marieke Dubelaar, Radboud Universiteit; Lutz Eidam, Universität Bielefeld; Robert Horselenberg, Universiteit Maastricht; Richard A. Leo, University of San Francisco School of Law; Anthony O'Rourke, University of Buffalo School of Law; Andreas Ransiek, Universität Bielefeld; Christopher Slobgin, Vanderbilt University School of Law; Dave van Toor, Universiteit Heerlen/Universität Bielefeld; Thomas Weigend, Universität zu Köln.