Investitionen und ihre Risiken.

Untersucht wurde die Risikogestaltung für nicht geschäftsführende Investoren in Unternehmen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, die auf Personenzusammenschlüssen basierten. Das betrifft insbesondere Darlehensgeber und nicht geschäftsführende Teilhaber in Unternehmensformen der sogenannten commenda und in Familiengesellschaften sowie deren Haftungsverhältnisse. Besonders beachtet wurden die relevanten Handelsräume Italiens und Süddeutschlands inklusive deren Verknüpfungen. Das Anlagerisiko war stets mit der Höhe der Gewinnaussicht und dem Grad der Unternehmenseinbindung verbunden, wobei das Risiko in Darlehensverhältnissen am geringsten ausfiel. Im Rahmen von Formen einer commenda waren Anleger bereits etwas in das Unternehmen des Kapitalempfängers eingebunden, verloren jedoch höchstens ihre Investition. Nicht geschäftsführenden Gesellschaftern drohten dagegen wegen ihrer Mithaftung für Gesellschaftsverluste weitere Verluste, wozu man aber bald Haftungsbeschränkungen entwickelte.

Clemens Butzert studierte ab 2005 mit dem Schwerpunkt »Grundlagen des Rechts« Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und bestand 2009 die erste juristische Staatsprüfung. Im Anschluss absolvierte er am Landgericht Darmstadt das Rechtsreferendariat inklusive eines Aufenthalts an der Verwaltungshochschule Speyer. Die zweite Staatsprüfung bestand Butzert im Jahr 2012. Unterstützt durch die International Max Planck Research School for Comparative Legal History promovierte er ab 2013 bei Prof. Dr. Albrecht Cordes an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu Anlagerisiken nicht geschäftsführender Investoren in Unternehmen des Späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit in Italien und Deutschland. Seit 2015 ist Butzert als Rechtsanwalt tätig.

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