Investitionsbeschränkungen im Profifußball

Durch die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des Profifußballs gerät dieser immer mehr in den Fokus der Jurisprudenz. So manche fußballspezifische Regelung stammt noch aus einer Zeit des traditionellen Amateursports, der mit den heutigen kommerziellen Gegebenheiten recht wenig gemeinsam hat. Früher übliche Rechtsinstrumente für den Sport genügen schon lange nicht mehr den heutigen Anforderungen des Profifußballgeschäfts. Mittlerweile gliedern viele Traditionsvereine ihre Fußballabteilung in Kapitalgesellschaften aus, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben. Als Konsequenz haben diese die maßgebenden gesellschaftsrechtlichen Normen zu beachten. Außerdem wird der Fußball zunehmend international, so dass nunmehr auch europarechtliche Komponenten eine Rolle spielen können. Als Folge der Entwicklungen wird nunmehr auch der Profifußball für ausländische Investoren interessant. Bei der Frage, inwieweit sich Investoren an den Aktivitäten einer Fußballkapitalgesellschaft beteiligen können, nimmt Deutschland eine Sonderstellung ein. Nach den deutschen Ligastatuten ist es einem Investor untersagt, eine Mehrheitsbeteiligung am Fußballunternehmen zu erwerben. Diese sog. 50+1-Regel sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt. Dabei wird die Diskussion zu weiten Teilen eher emotional geführt und vernachlässigt sachliche juristische Aspekte. Dem soll durch diese Abhandlung entgegnet werden. Im Mittelpunkt steht dabei eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Investitionsbeschränkungen im Profifußball.

Stefan Tobias Lang, Master of Laws (LL.M.) in Accounting & Taxation. Mitarbeiter des National Office im Bereich Internationale Rechnungslegung der Ernst & Young AG, Stuttgart.

Verwandte Artikel