Inwiefern unterscheiden sich Deutschland und Österreich bezüglich des Arbeitsschutzes?
Autor: | Schmidt, Kathleen |
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EAN: | 9783638948722 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Medien, Kommunikation Politikwissenschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 48 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 05.06.2008 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,7, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund verschiedener Risiken, die an einem Arbeitsplatz bestehen, habe ich mich dazu entschlossen, auf das Thema des Arbeitsschutzes näher einzugehen und dafür einen Vergleich der beiden Länder Deutschland und Österreich anzuführen. Um im Endeffekt zu dem Vergleich kommen zu können, ist es zu Beginn erst einmal wichtig, Begrifflichkeiten zu klären, die vielleicht nicht jedem aus dem Alltagsverständnis heraus klar sind. Im Anschluss an die Begriffserklärungen erfolgt die Darstellung des Arbeitsschutzes in Deutschland. Dies ergibt sich so, dass erst einmal der Arbeitsschutz allgemein in Deutschland aufgeklärt wird und sich daran die Aspekte der sicheren Arbeitsbedingungen, des Gesundheitsschutzes, des personenbezogenen Schutzes, hier hauptsächlich Frauen, Jugendliche und Behinderte, des Kündigungsschutzes, der Arbeitszeit und des Urlaubs anschließen. Im nächsten Punkt dieser Hausarbeit erfolgt die Darstellung des Arbeitsschutzes in Österreich. Auch hier wird wieder auf die verschiedenen Aspekte der sicheren Arbeitsbedingungen, des Gesundheitsschutzes, des personenbezogenen Schutzes, des Kündigungsschutzes, der Arbeitszeit und des Urlaubs eingegangen. Anschließend werden mithilfe einer Tabelle die Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen beiden Ländern herausgestellt, sodass am Schluss der Arbeit ein Fazit zu der Fragestellung gezogen werden kann. Der Einfachheit halber werden immer nur die männlichen Artikel und Bezeichnungsformen verwendet, da dies das Verständnis vereinfacht. Das bedeutet, wenn ich von den Arbeitnehmern spreche, dass ich dann sowohl die maskulinen Arbeitnehmer, als auch die femininen Arbeitnehmerinnen meine. Es soll nur das Verständnis und das Lesen erleichtern und nicht ein Versuch einer Diskriminierung bedeuten. Die Personen, die körperlich, seelisch oder geistig in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind, nenne ich kurzerhand Behinderte, ohne damit diese Personengruppen zu beleidigen oder zu diskriminieren, denn auch dies dient nur der Einfachheit. Aufgrund der Übersichtlichkeit, des direkten Gesetzesbezuges und des klareren Zusammenhanges werden die angeführten Paragraphen der einzelnen Gesetze nicht in den Anhang verwiesen, sondern folgen direkt nach den Beschreibungen und sind somit auch kursiv gekennzeichnet, um diese Paragraphen besser von den eigens gemachten Aussagen unterschieden zu können.