Inwiefern waren der Ärztestreik und die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und dem Marburger Bund für die deutsche Ärzteschaft erfolgreich?

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1.0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 2006 stellt aus zweierlei Gründen einen Meilenstein in der tarifpolitischen Geschichte Deutschlands dar. Zum einen traten erstmals Ärztinnen und Ärzte kommunaler Krankenhäuser und Universitätskliniken deutschlandweit wochenlang in den Vollstreik und zum anderen gelang es dem Marburger Bund bei tarifpolitischen Verhandlungen einen eigenständigen Ärztetarifvertrag durchzusetzen. Als Stunde ¿Null¿ sei hierbei der 10. September 2005 zu nennen, da an diesem Tag der Marburger Bund beschlossen hatte, die Tarifkooperation mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) zu beenden. Ziel des Marburger Bundes war es, fortan eigenständig in Tarifverhandlungen mit der TdL zu treten, um einen arztspezifischen Tarifvertrag auszuhandeln. Nach monatelangen erfolglosen Tarifverhandlungen und Warnstreiks seitens der Ärzteschaft rief der Marburger Bund erstmals am 16. März 2006 zum deutschlandweiten Vollstreik der Ärzte aus, um in der Öffentlichkeit auf die schlechten Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und den Folgen des TVöD-L für die Ärzteschaft aufmerksam zu machen. Die Ärztinnen und Ärzte streikten insgesamt 13 Wochen, bis sich die TdL und der Marburger Bund am 16. Juni 2006 auf die Eckpunkte eines arztspezifischen Tarifvertrages einigten. Bereits hier wird deutlich, dass die Entwicklung und das Ergebnis der Tarifverhandlungen einen großen Erfolg für den Marburger Bund darstellen: Zum einen trat der Marburger Bund erstmals als berufsständische Gewerkschaft, unabhängig von dem Verhandlungsmonopol Ver.di, autonom in Tarifverhandlungen mit der TdL und zum anderen wurde erstmals zwischen der TdL und dem Marburger Bund ein berufsspezifischer Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte vereinbart, der ein solides und unerlässliches Fundament für weitere Tarifverhandlungen zur Gestaltung der ärztlichen Arbeitsbedingungen darstellt. Unklar ist bislang jedoch, ob der Marburger Bund bei der Durchsetzung der arztspezifischen materiellen Forderungen ebenso erfolgreich war oder, ob es ihm lediglich gelang, die Negativfolgen des TVöD-L für die deutsche Ärzteschaft abzuwenden. Auf Grund dessen ist es Ziel der vorliegenden Arbeit, unter Betrachtung der Bestimmungen des TVöD, die Forderungen des Marburger Bundes sowie einen Vergleich jener zu den gesetzlichen Bestimmungen im TV-Ärzte zu klären, inwiefern der Ärztestreik und die Tarifverhandlungen zwischen der TdL und dem Marburger Bund, für die deutsche Ärzteschaft aus materieller Sicht erfolgreich waren.