Inwieweit erlauben deontologische und teleologische Ethiken die Todesstrafe?
Autor: | Duff, Tobias |
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EAN: | 9783668914483 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Medien, Kommunikation Politikwissenschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 28.05.2019 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner folgenden Hausarbeit werde ich mich mit der Todesstrafe aus Sicht des Kantianismus und des Utilitarismus nach Mill auseinandersetzen. Die Basis für meine Arbeit wird der Text ¿Ethik ¿ eine analytische Einführung¿ von William K. Frankena bilden. Diese beiden Theorien sind die Hauptversionen der deontologischen beziehungsweise der teleologischen Ethik. Diese beiden Ethiken setzen unterschiedliche Wertmaßstäbe und Argumentationsstränge bei dem, was man als ¿richtiges¿ und ¿gutes¿ Handeln bezeichnen würde. Auf diesen Aspekt gehe ich bei der jeweiligen Beschreibung der beiden Theorien genauer ein. Folgend werde ich die Todesstrafe aus der Sicht der jeweiligen Ethiken analysieren. Am Ende wird eine kurze kritische Beleuchtung der beiden Argumentationsstränge und Positionen vorgenommen. Im Weiteren werde ich kurz auf die Begriffe Ethik und Moral eingehen, um diese zu klären und von einem einheitlichen Standpunkt aus meine Arbeit nach der Einleitung fortzusetzen. Berufen werde ich mich dabei auf Frankena. Der Begriff der Ethik ist dem Zweig der Philosophie zuzuordnen und befasst sich mit Überlegungen zur Moral sowie mit aus der Moral erwachsenen Handlungen, Problematiken und Urteilen. Moral kann als System verstanden werden, dass die Beziehung der Individuen unter-einander regelt. Die Moral kann zudem als ¿Instrument der Gesellschaft¿ bezeichnet werden, um (von außen) Forderungen an den Einzelnen heranzutragen. Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass der Einzelne diesen Forderungen widerspricht, allerdings nur, wenn der Person selbst bereits ein anderer moralischer Wert zugeordnet werden kann, welcher ihm/ihr eingeprägt wurde.