Inwieweit kann der Täter-Opfer-Ausgleich den Bedürfnissen des Opfers gerecht werden?

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,3, Universität Kassel (Sozialwesen), Veranstaltung: Opfer im Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), als eine Form der informellen Konfliktregelung, wurde gesetzlich verankert und kann sowohl positive empirische Befunde, als auch weitestgehend -zumindest theoretische- Akzeptanz aufweisen. Aus diesem Grund, soll in dieser wissenschaftlichen Arbeit untersucht werden, in wieweit der Täter-Opfer-Ausgleich den Bedürfnissen des Opfers, welche in den traditionellen Sanktionsverfahren keine Berücksichtigung erhalten, gerecht werden kann. Sollte dieser einen näheren Bezug zum Opfer aufweisen, wäre zu diskutieren, weshalb er in der Praxis weiterhin nur eine marginale Anwendung finde. Während das Opfer nach der Straftat lange Zeit gänzlich missachtet wurde, kommt ihm in letzter Zeit zunehmend Aufmerksamkeit zu. Die Viktimologie, als relativ junges Teilgebiet der Kriminologie, untersucht dabei, welchen Stellenwert das Opfer in der Tatentstehung hat und welche Folgen sich für das Opfer ergeben. Auch, wenn sich derzeit zahleiche Bemühungen um die Opferforschungen drehen, findet dieses immer noch nur eine Randposition im Strafprozess. Obwohl immer mehr Bedürfnisse des Opfers nach der Tat herausgearbeitet werden, werden diese im Strafprozess nicht ausreichend berücksichtig. Dazu kommt, dass Strafe zunehmend als unangemessen als Reaktion auf Straftaten angesehen wird. Dafür sprechen sowohl empirische Befunde, die eine Effizienz der Strafe nicht abdecken und auch Kritiken an den konventionellen Straftheorien, die das Opfer in keiner -oder nur marginaler- Weise anführen. Wird eine Straftat verstanden als Konflikt, besitzt das Opfer jedoch eine entscheidende Rolle als Mitakteur, der mit seinen Interessen sowohl an der Tat als auch in der Konfliktbereinigung eine Rolle finden sollte. Nach diesen Erkenntnissen entsteht in neuerer Zeit vermehrt das Bemühen, informelle Alternativen zur Strafpraxis zu finden. Dabei werden außergerichtliche Verfahren angestrebt, die auf Diversion oder Strafmilderung. Das Opfer findet dabei eine entscheidende Position im Sinne der Konfliktbereinigung was sich nach aktuellem Forschungsstand auch positiv auf die Strafeffizienz auswirke.