Ist das Berufsbeamtentum noch zeitgemäß?

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 2,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Veränderte wirtschaftliche Bedingungen, weltwirtschaftliche Finanzkrisen und defizitäre Haushalte der Länder und des Bundes lassen immer wieder die Diskussion um den Sinn und Zweck des Berufsbeamtentums aufkommen. Es ist aber auch die Öffentlichkeit, die nicht mehr unkritisch die Besonderheiten des Beamtenrechts akzeptiert. In erster Linie sind es finanzielle Erwägungen, die Anlass dazu geben die Abschaffung oder zumindest Begrenzung des Berufsbeamtentums auf einen Kernbereich staatlicher Aufgaben zu fordern. Diese in Teilen auch emotionale Diskussion verkennt jedoch die besondere Legitimation, die sich auf den besonderen Anforderungen an staatliche Leistungen und Ansprüche begründet. Das Berufsbeamtentum ist auch heute noch ein integraler Bestandteil eines modernen Staates. Beide Aspekte sind unabdingbar miteinander verzahnt. Es ist jedoch zwingend, dass sich das Berufsbeamtentum gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen nicht verstellt, sondern diese aufgreift, als Chance für Veränderungen nutzt und offen gegenüber steht. Es scheint aber auch in der Natur der Sache zu liegen, dass die Kritik an den Beamten nicht grundsätzlich immer besteht, sondern von zeitlichen Entwicklungen abhängig zu sein scheint. Diese Erscheinung ist in erster Linie immer dann festzustellen, wenn es in der Wirtschaft kriselt. Dann beginnt die Diskussion um den Abbau der Bürokratie und der Forderung nach 'weniger Staat'. Selbstverständlich nur dort wo dieser keine Leistungen erbringt. In der Bundesrepublik Deutschland werden das Beamtentum und der öffentliche Dienst als eine Besonderheit betrachtet. Dabei ist der Anteil der Bediensteten des öffentlichen Dienstes mit bundesweit 1,7 Millionen Beamten und 3,3 Millionen Angestellten weitaus geringer als in anderen europäischen Staaten1. Inwiefern die Beschäftigung von Angestellten im öffentlichen Dienst gegenüber den Beamten tatsächlich kostengünstiger ist, bleibt umstritten. Es handelt sich bislang um ein wenig untersuchtes wissenschaftliches Feld. Während der aktiven Phase des Beamten muss der Staat keine Sozialleistungen abführen und nur im Krankheitsfall dem Beamten eine Beihilfe gewähren. [...]

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