Ist der Bundespräsident als Organ der Verfassung überflüssig?

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundespräsident besitzt das höchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland. Doch verfassungsrechtlich wird das Verfassungsorgan stark eingeschränkt. Daher ist immer wieder die Rede davon, dass er nur ein 'Repräsentant' und 'Staatsnotar' ist. Weswegen ist dieses Amt dann aber das höchste in der Bundesrepublik, gehen sein Aufgabenbereich und die Befugnisse eventuell doch darüber hinaus? Fest steht, dass der Bundespräsident die politische Übereinstimmung in Deutschland darstellen soll. Genauer gesagt, die Einheit des Staates und Volkes. Darüber hinaus soll er die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen integrieren und die Bundesrepublik Deutschland nach außen repräsentieren. Doch wozu ein weiteres unnützes Amt, wenn es dagegen die Bundesminister übernehmen könnten. Zum Beispiel die Repräsentation nach außen, diese könnte durch den Bundesminister des Auswärtigen übernommen werden. Stattdessen wird ein Amt erneut besetzt, anstatt die Aufgaben an die jeweiligen Bundesminister zu übertragen. Fraglich ist dann, weswegen immer wieder von Sparmaßnahmen die Rede ist. Wenn die Bundesrepublik sparen muss, wieso nicht beim Bundespräsidenten anfangen? Immer wieder wird gefordert das Amt des Bundespräsidenten abzuschaffen. Gründe gibt es viele. Die einen fordern die Abschaffung aus Sparsamkeitsgründen, die anderen wegen des wenig subjektiven Hervorbringens. Und dann gibt es noch die Mehrheit des Volkes, dem es gleichgültig ist, was mit dem Amt passiert.

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