Ist die Geschäftsleitung aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Steuerminimierung angehalten?

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll untersuchen, inwieweit die Geschäftsleitung aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Steuerminimierung angehalten ist. Hinsichtlich der Internationalität des Themas, ist es sinnvoll eine vergleichende Untersuchung verschiedener Rechtsordnungen vorzunehmen. Die Arbeit fokussiert sich auf deutsches und US-amerikanisches Recht. Zunächst erfolgt ein grundsätzlicher Vergleich der Sorgfalts- und Treuepflichten der Geschäftsleitung. Um die Fragestellung der Arbeit zu beantworten, werden die Schnittstellen zwischen der Corporate Governance (konkreter: den gesellschaftsrechtlichen Pflichten) und der Steuerplanung untersucht. Hier wird der wissenschaftliche Schwerpunkt der Arbeit liegen. Die OECD schätzt, dass jährlich 4 bis 10 Prozent des Steueraufkommens durch "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) von international tätigen Konzernen verloren gehen. Um diesen Praktiken, die mitunter als aggressive Steuerplanung oder Steuerumgehung betitelt werden, Einhalt zu gebieten, setzen Staaten, mangels Alternativen, auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dabei sind zuvorderst der sich gerade in der Implementierung befindliche 15 Aktionenplan der OECD zur Vermeidung von BEPS und die korrespondierende EU- ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive) zu nennen, der kürzlich vom ECOFIN zugestimmt wurde. Einhergehend mit der Änderung und Angleichung des Unternehmenssteuerrechts steigt auch der externe und interne Druck auf die Geschäftsleitungen. Daher stellt sich vor allem die Frage, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen auf die Corporate Governance von Unternehmen haben.

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