Ist die Umsetzung der sich selbst gesetzten Ziele durch den Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik gelungen?
Autor: | Eichler, Alexander |
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EAN: | 9783656265764 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Medien, Kommunikation Politikwissenschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 04.09.2012 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die internationale Politik des 21. Jahrhunderts ist durch Krisen gekennzeichnet. Um diese zu überwinden, steht die Europäische Union vor der schwierigen Aufgabe, die unterschiedlichen Meinungen aus ihrem Kreise in einem gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozess zusammenzuführen. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union, die aus einem Geflecht an ökonomischer und sicherheitspolitischer Interdependenz besteht, nimmt trotz ihrer Wichtigkeit, im Gegensatz zum wirtschaftlichen Bereich, nur eine untergeordnete Stellung im politischen Diskurs ein. Wirft man einen Blick zurück in die Frühphase der Europäischen Politischen Zusammenarbeit, so kann man sagen, dass mit Titel V des am 1. November 1993 in Kraft getretenen Maastrichter Vertrages nur ein Minimalkonsens erreicht wurde und die Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch die damals zwölf EG-Staaten keinesfalls ausreichend war. Die Koordination und Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verlief äußerst schwerfällig und selbst die Klassifizierung der Außen- und Sicherheitspolitik als ¿gemeinsam¿ war problematisch, denn die außenpolitische Kompetenz eines Staates ist eng mit dessen Souveränität verknüpft. Am 1. Mai 1999 kam es durch den Vertrag von Amsterdam zur ersten Reform der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser brachte teilweise eine Präzisierung sowie einige institutionelle Neuerungen, wie die Aufnahme der Petersberg-Aufgaben in Titel V, mit sich. Damit erreichte man eine Aufwertung der sicherheitspolitischen Dimension, aber der qualitative Fortschritt, der durch die Einführung des Amts des Hohen Vertreters der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik getätigt wurde, stellte nur einen Zwischenschritt im Entwicklungsprozess der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik dar.