Die katholische Kirche hat immer wieder eheprozessrechtliche Vorschriften erlassen. Für die lateinische Kirche handelte es sich dabei zuletzt um die Instruktion "Dignitas connubii" von 2005. Daneben sind weiterhin die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1983 gültig. In den katholischen Ostkirchen sind die Vorschriften des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 in Kraft. Dieses Buch bietet erstmals einen synoptischen Vergleich der genannten Regelwerke mit den entsprechenden Bestimmungen aus dem Motuproprio "Causas matrimoniales" von 1971, der Instruktion "Provida Mater" von 1936, dem Codex Iuris Canonici von 1917 und dem Motuproprio "Sollicitudinem Nostram" von 1950 und ist damit sowohl eine unverzichtbare Hilfe zur wissenschaftlichen Erforschung als auch bei der praktischen Anwendung dieser Normen.

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