Jägerprüfung in Niedersachsen

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung ist das Bestehen der Jägerprüfung ("Grünes Abitur"). Der Titel "Jägerprüfung in Niedersachsen" in der 2. Auflage bereitet gezielt auf die Jägerprüfung vor. An der Jägerprüfung teilnehmen darf, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die erfolgreichen Absolvent:innen im Alter von 16 bis 18 Jahren können nach bestandener Prüfung den Jugendjagdschein lösen. Zum Prüfungsumfang gehören: 1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere 2. Jagdwaffen und Fanggeräte 3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb 4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum 5. Jagdrecht und verwandtes Recht. Die für die Prüfung verbindlichen Fragen und Antworten hat das MInisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Oberste Jagdbehörde in einem amtlichen Katalog zusammengefasst. Dem Katalog entnehmen die Prüfer:innen für jedes Fachgebiet zwingend 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren für die schriftliche Prüfung. Bei der mündlich-praktischen Prüfung greifen sie meist ebenfalls auf den amtlichen Katalog zurück. Die Oberste Jagdbehörde hat den Katalog Mitte 2022 grundlegend überarbeitet. Zum Bestehen der anspruchsvollen Prüfung reicht es nicht aus, die Fragen und Antworten aus dem Katalog einfach auswendig zu lernen. Vielmehr kommt es darauf an, Zusammenhänge richtig zu verstehen. Dem dient das vorliegende Lehrbuch. Es soll die Vorbereitungskurse bei den Jägerschaften und bei den Jagdschulen nicht ersetzen, sondern ergänzen und vertiefen. Jagdpraktiker:innen haben den Katalog der amtlichen Fragen und Antworten erläutert, damit die Zusammenhänge deutlich werden. Die Autoren, seit vielen Jahren in der Ausbildung, Prüfung oder Weiterbildung von Jäger:innen tätig, sind Berthold Begemann, Andreas Alfred Brandt, Christian Hembes, Clemens H. Hons, Dr. med. vet. Mirjam Jasper, Ulrich Knocke, Sven Lübbers und Dirk Schulte-Frohlinde.