Jagdrecht für Baden-Württemberg

Mit der Neufassung seiner Jagdgesetzgebung im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz hat das Land Baden-Württemberg einen neuen Weg beschritten. Das JWMG regelt einmal, wie bislang das LJagdG, die Jagd und die Hege als privates Eigentumsrecht. Daneben erhebt es aber nun das im öffentlichen Interesse stehende Wildtiermanagement zu einem weiteren Leitprinzip der Jagdgesetzgebung. Daraus ergeben sich neue, spannende Fragen des Zusammenspiels von Jagd und Naturschutz. Der vorliegende Kommentar erläutert das neue Gesetz kompetent und orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Praxis. Im Koordinatensystem von Jagdausübung, Wildtiermanagement und Naturschutz klären die Verfasser über Sinn und Zweck der neuen Regelungen auf und zeigen allen Beteiligten wo ihre selbstverständlichen Rechte liegen, aber auch ihre Pflichten gefordert und ihre Kompetenzen gefragt sind.

Dr. Dieter Deuschle, Rechtsanwalt in Esslingen, Ehrenlandesjägermeister und Dr. Jörg Friedmann, Rechtsanwalt in Bruchsal, Landesjägermeister, beide Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.