Jahresabschlusspolitik bei der Bilanzierung und Bewertung von Anlagevermögen nach IFRS
Autor: | Lotze, Franziska |
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EAN: | 9783668205505 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 68 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 29.06.2016 |
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Regelungen des IAS/IFRS sind nur für wenige Unternehmen in Deutschland verbindlich. Lediglich Mutterunternehmen, die mit Aktien oder Unternehmensanteilen an einer Börse notiert sind, müssen seit 2005 nach IAS/IFRS bilanzieren. Trotz der Komplexität einer Bilanzierung nach diesem Standard und der hierfür nötigen Datenstruktur, bilanzieren mittlerweile aber auch einige Unternehmen freiwillig nach IAS/IFRS, um der Internationalisierung der Kapitalmärkte Rechnung zu tragen, da der Informationsgehalt dieser Abschlüsse zumeist als höher eingestuft wird. Für viele dieser Unternehmen ist die Bilanzierung nach HGB ¿mittlerweile nur noch eine lästige gesetzliche Pflicht [¿] und gilt bereits heute als ¿Auslaufmodell¿¿ (Mandler, 2004, S. 2.). ¿Der Trend zur wachsenden Internationalisierung und die zunehmende Inanspruchnahme des Kapitalmarkts stellen vor allem die externe Rechnungslegung [¿] vor neue Aufgaben¿( Klüwer, 2014, S. 3.). So muss, im Gegensatz zur Bilanzierung nach HGB, der ¿Schwerpunkt der internationalen Rechnungslegung [¿ auf die] Darstellung des Periodenergebnisses¿ (Zingel, S. 10.) gelegt werden. Dabei muss auch die Bilanzierung des Anlagevermögens neu betrachtet werden. Wichtig ist hierbei, dass die IAS/IFRS die handelsrechtlichen Begriffe Anlage- und Umlaufvermögen so gar nicht kennen, sondern die Bilanz-positionen der Aktivseite in kurzfristige und langfristige Vermögenswerte unterteilen. Im Rahmen dieser Arbeit soll dabei die entsprechende Rechtslage im Bereich der langfristigen Vermögenswerte aufgezeigt werden. Das Hauptaugenmerk soll auf den Aktionsparametern der Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens nach IAS/IFRS liegen. Entsprechend wird im weiteren Verlauf auf den Zusatz nach IAS/IFRS sowie den Verweis auf die explizite Betrachtung des Anlagevermögens verzichtet.