Jetzt entscheide ich selbst!

Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken „Selbstbestimmt Leben“ bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. „Ich weiß doch selbst, was ich will!“, „Ich bin jetzt Chef!“ oder „Jetzt entscheide ich selbst!“ zum Ausdruck. Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte § 17 SGB IX „Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget“ kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Maße nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema „Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget“. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt. Im ersten Teil der [...]