Jugend ohne Mindestlohn

Schutz durch Benachteiligung? Mit Einführung des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015 sollten u.a. die Arbeitnehmerrechte gestärkt werden. Gleichzeitig nimmt das Gesetz in § 22 Abs. 2 MiLoG allerdings eine besonders schwache und schutzbedürftige Gruppe - minderjährige Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung - vom Anwendungsbereich aus. Die Arbeit wirft daher einen - auch rechtsvergleichenden - Blick auf Lohnbestimmungen für Jugendliche und stellt sich die Frage, ob die Ausnahme jugendlicher Arbeitnehmer insbesondere im Blick auf eine mögliche Altersdiskriminierung mit höherrangigem Recht vereinbar sein kann. Der Schwerpunkt liegt dabei unter anderem auf der Vereinbarkeit mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG sowie nationalem Verfassungsrecht.