Mit der 11. Auflage wird der Kommentar auf den neuesten Stand gebracht. Rechtsprechung und Literatur sind bis Oktober 2001 und teilweise auch darüber hinaus eingearbeitet.

Der Kommentar verfolgt weiterhin das Ziel, die Praxis der in der Jugendstrafrechtspflege Tätigen bei der Anwendung des JGG zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen den Verfahrensbeteiligten zu fördern.

Entsprechend den neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Praxis und Wissenschaft wurden einige Teile des Kommentars überarbeitet, so zum Beispiel die Ausführungen zum Täter-Opfer-Ausgleich (§ 10), zu Dateiregelungen (Vorbemerkungen § 97) und zum Jugendschutzverfahren (Anhang nach § 125). Leitlinien des Kommentars sind weiterhin die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und Heranwachsenden verhindert werden sollen und die Integration junger Menschen in die Gesellschaft gefördert werden soll. Die Autoren, die den Kommentar gemeinsam verantworten, wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass die Jugendstrafrechtspflege den Anforderungen an einen verantwortlichen Umgang mit jungen Menschen und ihrer Delinquenz gerecht werden kann.



Dr. Rudolf Brunner, Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht Nürnberg-Fürth a.D.

Dr. Dieter Dölling, o. Professor und Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg.

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