Jugendkriminalität

Inhaltsangabe:Einleitung: In dieser Arbeit soll aufzeigt werden, in welche Richtung sich das Ausmaß der Jugendkriminalität momentan bewegt und eindringlich auf die möglichen Ursachen hingewiesen werden, die einen jungen Menschen zu Handlungen hinreißen lassen, welche ihn dann zum „Kriminellen“ machen. Ich werde außerdem auf Maßnahmen eingehen, die es möglich machen sollen, Jugendliche von strafbaren Taten abzuhalten, bzw. das Ausmaß in Grenzen zu halten, denn so lange es Menschen gibt und diese auf engem Raum zusammen leben, zusammen konsumieren und agieren, so lange werden sie wohl die Gesetze, die sie machen auch brechen. Das Thema „Jugend und Gewalt“ werde ich nur im Rahmen der Jugend-(gewalt)- kriminalität behandeln, nicht aber explizit, da es meiner Ansicht nach selbst genügend Diskussionsstoff für eine Diplomarbeit bietet. Das Themengebiet „Rechtsextremismus“ ist ebenfalls komplex genug, um den Rahmen dieser Arbeit zu sprengen. Die Handlungen jugendlicher rechtsradikaler Täter sind hier deshalb unter die der Jugendkriminalität allgemein zu subsumieren. Als Sozialpädagoge hat man es in vielen Arbeitsfeldern immer wieder mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die aufgrund ihrer Entwicklung oder ihres psychosozialen Umfeldes und den damit einher gehenden Schwierigkeiten (z.B. schulischer Leistungsdruck, Partnerprobleme der Eltern, genetisch bedingte Verhaltensstörungen usw.) mehr oder weniger schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Solche Verhaltensstörungen könnten sowohl Ursache, als auch Begleiterscheinung delinquenten Verhaltens sein, was wiederum ein beeinflussender Aspekt auf die Frage der richtigen Prävention sein dürfte. Außerdem werde ich der Frage nachgehen, welche Rolle soziale Ausgrenzung, Armut oder der Lebens- und Wohnraum für die Entstehung von Jugendkriminalität spielen. Am Ende soll deutlich werden, dass eine vernünftige Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik darstellt. Vorab möchte ich zudem noch erwähnen, dass Kriminalität als Begriff den unterschiedlichen und wandelbaren strafrechtlichen Bestimmungen unterliegt und somit selbst wandelbar ist. Ein noch immer aktuelles Beispiel dafür sind die liberalisierten gesetzlichen (strafrechtlichen) Bestimmungen hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruches. Hinzu kommt, dass nicht jeder, der ein Gesetz bricht bzw. eine „kriminelle“ Handlung begeht von der Gesellschaft als „Krimineller“ bezeichnet wird, da es scheinbar akzeptierte, legitime „kriminelle“ Handlungen zu geben [...]

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