Jugendstrafvollzug

Die Jugendstrafe stellt die einzige echte Kriminalstrafe des Jugendstrafrechts dar. Sie wird in Jugendstrafanstalten vollzogen und ist inhaltlich am Erziehungsgedanken auszurichten. Wegen ihrer durchaus zweifelhaften Wirkungen darf sie nur als 'ultima ratio' angewandt werden.Der Beitrag skizziert zunächst die rechtlichen Grundlagen des Jugendstrafvollzugs. Er referiert wichtige rechtstatsächliche Daten über die Jugendstrafanstalten, ihre Population und ihre Ausstattung. Im Hauptteil werden Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung im Rahmen der totalen Institution Jugendstrafvollzug diskutiert. Dabei wird auch auf die Erziehungsplanung eingegangen, und es werden die wichtigsten erzieherischen Angebote wie schulische Bildung, berufliche Ausbildung, soziales Lernen und der Sport vorgestellt. Behandelt werden weiter die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt, Vollzugslockerungen und die Problematik der zahlreichen Gefangenen mit Migrationshintergrund. Die Grundsätze der sozialen Hilfe im Jugendstrafvollzug und der Nachsorge werden erörtert. Kritisch aufgegriffen wird schließlich die Debatte über den Rückfall nach verbüßter Jugendstrafe. Der Beitrag endet mit einer kurzen Vorstellung der zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe.

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