Justizgewähranspruch des Verbrechensopfers.

Ziel der Arbeit ist es nachzuweisen, daß ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Verletzten einer Straftat auf Justizgewährung existiert. In der interdisziplinären Studie geht es primär um den - mit der Offenlegung der rechtstheoretischen und rechtsdogmatischen Grundlagen eines solchen Anspruchs verbundenen - Erkenntnisgewinn, insbesondere im Hinblick auf das Zusammenspiel von Strafrecht, Strafprozeßrecht und Verfassungsrecht. Auf dem Begründungsweg verknüpft der Autor im Durchschreiten verschiedener Abstraktionsebenen in innovativer Weise rechtstheoretische Einsichten zur Funktion von Normen mit Fragen des Gewährleistungsgehalts der Grundrechte und schließlich der Lehre von den Strafzwecken. Im Ergebnis folgt ein Justizgewähranspruch des Verbrechensopfers - wie im einzelnen nachgewiesen wird - aus Art. 19 IV GG.