Kaiser Augustus und seine Ehefrau Livia. Eine ideale sittenpolitische Ehe?
Autor: | Ernst, Aileen Sophie |
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EAN: | 9783346379665 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 30.04.2021 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Weltgeschichte - Altertum, Note: 1,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit betrachtet die Ehe des ersten römischen Kaisers, Augustus, mit seiner dritten Gattin Livia Drusilla und untersucht die Frage, ob es sich bei dieser Verbindung um eine ¿ideale sittenpolitische¿ Ehe nach augusteischem Maßstab gehandelt hat. Dabei gilt es, Kaiser Augustus¿ berühmte Ehepolitik zu erörtern und zu prüfen, ob sich die von ihm öffentlich betriebene, radikale Politik auch in seinem Privatleben mit Livia bestätigen lässt. Dafür werden zunächst Augustus¿ Gesetzgebung und seine politischen Reformen bezüglich der Ehe skizziert. Augustus veranlasste nicht nur Privilegien für verheiratete Paare, es bestand sogar eine Heiratspflicht für die Bürger Roms, ebenso wie strenge Fristen zur erneuten Heirat, wenn der Partner verstorben war. Des Weiteren gab es hohe Strafen bei Ehebruch sowie drastische Sanktionen für unverheiratete Paare. Aufgrund dieses deutlichen Bekenntnisses zur Institution ¿Ehe¿ sei anzunehmen, dass Kaiser Augustus selbst eine ideale Ehe führte. Augustus¿ Ehereformen wurden erst im Jahre 18 v. Chr. eingeführt, bzw. 9 n. Chr. erweitert, er war also bereits viele Jahre mit Livia verheiratet und ihm war das Leben als verheirateter Mann persönlich geläufig. Vor der Verbindung mit Livia war Augustus bereits zwei Mal verheiratet gewesen. Nachdem die besonderen Umstände der Hochzeit mit Livia beleuchtet werden, wird die Ehe von Augustus und Livia auf ihre sittenpolitische Korrektheit überprüft. Obwohl aus der Verbindung keine Kinder hervorgingen, was das eigentliche Ziel einer römischen Ehe war, war das Paar ganze 52 Jahre lang verheiratet und wurde erst mit dem Tode des Kaisers von einander getrennt.