Kampf der Fürsten und Städte gegen niederadlige Gewalt und Fehde

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Auf der Straße. Die Geschichte der Via regia im mitteldeutschen Raum im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fehde war während des hohen und späten Mittelalters und bis hinein in die Frühe Neuzeit eine wichtige Legitimation, um mit Gewalt für die eigenen Interessen zu streiten. Dabei bedienten sich Landesfürsten, Städte, selbst Bürger dieser als Rechtsmittel verstanden Maßnahme der Austragung von Konflikten. Aber nicht diese Gruppen sollen im Zentrum der vorliegenden Arbeit stehen, vielmehr soll eine Betrachtung der Fehde als Rechtsmittel des Niederadels und die Bekämpfung derselben durch Landesherr und Stadt erfolgen. Dabei soll der umstrittene Begriff des ¿Raubritters¿ vermieden werden, welcher, obwohl ein Konstrukt der neueren Geschichtsschreibung, zunehmend wieder in der Diskussion steht. An dieser Stelle wird ebenjene Debatte bewusst ausgeblendet, da diese für die Betrachtung des Kampfes, sowohl der Städte als auch der Fürsten, gegen die Gewalt des Niederadels kaum eine Bedeutung hat. Es ist letztlich gleich, ob die Gewalt von einer rechten Fehde oder von einem Überfall durch einen ¿Raubritter¿ ausging. Bekämpft wurde niederadlige Gewalt per se, sofern sie den Interessen der Städte oder des Landesherrn zuwiderlief. Zu Beginn werden die zeitgenössischen Beweggründe benannt, die im späten Mittelalter als Grund für eine Fehde herhalten konnten. Aber auch bei einem gewichtigen Anlass und entsprechend gegebenen Streitfall durfte nicht sofort eine offene Feindschaft erklärt werden. Vielmehr musste zuerst eine friedliche Beilegung des Streitfalles über Gerichte oder Schiedsleute versucht werden. Erst mit dem Scheitern einer gütlichen Einigung konnte eine Fehde in adligen Kreisen als rechtens angesehen werden. Mit dem Scheitern der friedlichen Konfliktbeilegung sollte eine förmliche Ankündigung der Feindschaft erfolgen, welche bestimmte Ansprüche in Form, Inhalt und Übergabe erfüllen musste. Der Fehdebrief schied die Fehde vom gesetzlosen Überfall und war für die juristische Bewertung der Tat von entscheidender Bedeutung. Aber auch in der Durchführung der Auseinandersetzung gab es, wenngleich wenige und häufig missachtete, Regeln, die die schlimmsten Schäden gegenüber Land und Leuten begrenzen sollten. Die Charakteristik der Fehde als Problem für Sicherheit und Wohlstand der Städte im späten Mittelalter schließt den ersten Teil der Arbeit ab.

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