Kants Rechtslehre

Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre galten seit ihrem Erscheinen 1797 als mehr oder weniger verunglücktes Alterswerk. Bernd Ludwigs Untersuchung beansprucht dagegen, in ihrem ersten Teil den Nachweis zu führen, dass der problematische Zustand der Schrift nicht etwa den nachlassen den Geisteskräften des Autors zuzuschreiben ist, sondern sich vielmehr einer verunglücken Drucklegung verdankt: Zum Druck gelangte ein Manuskript, in dem nicht nur einzelne Textpassagen falsch angeordnet waren, sondern das auch Vorarbeiten enthielt, die für den Druck gar nicht vorgesehen waren. Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797. Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.

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