Kapitalaufbringung nach der Reform des GmbHG, § 19 GmbHG

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Unternehmens-und Kapitalmarktrecht), Veranstaltung: Seminararbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), hauptsächlich geregelt im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), basiert auf den Säulen der §§ 19, 30 GmbHG. Diese Bestimmungen gestalten maßgeblich das Haftkapitalsystem der GmbH. Die folgende Darstellung befasst sich mit dem § 19, welcher - im Gegensatz zu der Regelung der Kapitalerhaltung in § 30 - das System der Kapitalaufbringung normiert. Diese Unterscheidung muss hier als Abgrenzung zu einem verwandten Themenbereich angenommen werden, obgleich die scharfe Trennung zwischen Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in Einzelfällen bisweilen oftmals schwierig erscheint. Die Thematik der Kapitalaufbringung bei der GmbH beschäftigt sich mit den Fällen der Gründung und der Kapitalerhöhung.

Verwandte Artikel